Über die Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Gerstmann (ehemals Chwalek)

Überblick: Wer sind wir?

Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Es empfiehlt sich der telefonische Kontakt vorab. Außerhalb der Bürozeiten können Sie uns eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen oder schreiben Sie uns eine Mail. Es ist auch möglich einen Beratungstermin in unseren Räumen außerhalb der Bürozeiten zu vereinbaren, gerne auch Abends oder am Wochenende. Auf Wunsch nehmen wir auch Beratungstermine in Ihren Geschäfts- oder Wohnräumen wahr. Durch diesen Service wird es Ihnen ermöglicht in dringenden Fällen auch kurzfristig einen Beratungstermin zu vereinbaren.

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Wartebereich

 

Büro 1

 

Büro 2

 

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst das die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelnde Sonderrecht. Zentrale Rechtsfigur ist der Arbeitsvertrag.

Verkehrsrecht

Ob als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer – mit Verkehrsrecht kommt jeder in Berührung.

Mietrecht

Das Mietrecht umfasst die Rechtsbeziehung zwischen Mieter und Vermieter.

Allgemeines Zivilrecht

Wir beraten Sie gerne in allen Bereichen des allgemeines Zivilrechts, insbesondere Vertragsrecht, Vertragsgestaltung, Schadensersatzrecht, Reiserecht, Erbrecht und Vereinsrecht.

Kosten

Ist das Erstgespräch kostenlos?

Die Kontaktaufnahme, ob telefonisch oder per E-Mail, ist bei uns immer kostenlos. Über die voraussichtlich anfallenden Kosten informieren wir Sie dann im ersten Gespräch.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Übernimmt diese die Kosten?

Wir holen von Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenlos die Deckungszusage ein und klären, ob sie die Gebühren übernimmt.

Wie errechnen sich die Kosten?

Grundsätzlich werden die Gebühren und Auslagen von Rechtsanwälten durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Gebühren der Rechtsanwälte errechnen sich dabei nach dem Gegenstandswert.

Wie wirkt sich der Ausgang eines Verfahrens auf die Kostentragung aus?

Im Zivilprozess (allerdings nicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren) trägt die unterlegene Partei sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten (§§ 91 ff. ZPO).

Wie beantrage ich Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?

Wer nicht die finanziellen Möglichkeiten hat die Kosten eines Rechtsstreits selbst zu tragen, kann Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dabei sind wir gerne behilflich.

Habe ich einen Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?

Um einen Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu haben, darf ein Grundfreibetrag von ca. 2600 € nicht überschritten werden. Die Berechnung im konkreten Einzelfall übernimmt das Gericht, so dass wir keine verbindliche Aussage darüber treffen können, ob Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt wird.

So erreichen Sie uns

Rechtsanwaltskanzlei Gerstmann
Am Obstmarkt 2 · 55126 Mainz
Telefon: 06131-2163036 · Fax: 06131-40033
gerstmann@kanzlei-gerstmann.de

Anfahrtsbeschreibung






    Kontakt und Terminvereinbarung

    Ihre Anfrage ist kostenlos und wird zu 100% vertraulich behandelt.

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